Allgemeine Geschäftsbedingungen


RD Service
Rasmus Dönges
Feierabendweg 9
55218 Ingelheim am Rhein

Stand: 01.03.2020



1. Vertragsabschluss


Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.

2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist

Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma RD Service vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma RD Service vor, Anfahrtkosten in Höhe 0,50 Euro/Km, sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma RD Service schriftlich (Fax, E-Mail) mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 60 Tagen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort aufhalten.

3. Genehmigungen und Zugang

Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma RD Service durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma RD Service ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt der Firma RD Service für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.

4. Leistungsbeschreibung 

Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:       


Ast-Definitionen: 

Feinast: Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm

Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm

Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm

Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cm

Baumfällung: Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden

Formschnitt: Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks

Kronenpflege: Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig

Totholzentnahme: Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit

Kroneneinkürzung: Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig

Kronenauslichtung: entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone

Kronensicherung:   Sicherung von Baumkronen oder einzelnen Ästen. 

Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehengelassen werden. 

Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Colmanststr. 32, 53115 Bonn), Stand 2006

Unkrautentfernung: Die Unkrautentfernung gilt als auftragsgemäß ausgeführt, auch wenn noch wenige Unkräuter völlig oder nur deren Wurzel auf der Auftragsfläche (lebensfähig) zurückbleiben. Eine bestimmte Dauer die die Auftragsfläche unkrautfrei beleibt kann nicht garantiert werden.


Schnittmaßnahmen: Sollten Pflanzen nach einer Schnittmaßnahme nicht wie zu erwarten weiter wachsen oder absterben können keine Schadensersatzansprüche gegen den Austragsnehmer geltend gemacht werden, außer ihm kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweispflicht liegt beim Auftraggeber.



5. Ausführungsfristen

Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 


Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.      
 

Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C.       


Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.

6. Mehrarbeit

Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.

Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden.

Die Preise verstehen sich aufgrund der geltenden Kleinunternehmerregelung ohne den Ausweis geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

7. Haftungsausschluss

Die  Firma RD Service haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie Schäden an Körper und Gesundheit.
Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

8. Zahlungsvereinbarungen

Die von der Firma RD Service verrechneten Leistungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung an die Firma RD Service zu begleichen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma RD Service erwachsenen Kosten zahlen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.

9. Salvatorische Klausel

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.